Ganz schön geregelt.
Verkaufsbedingungen von Eisenring.
1. Allgemeines
Sofern nichts anderes vermerkt ist, so gelten die Schweizerischen Handelsgebräuche für Schnittholz und für Hobelwaren die Sortierungsvorschriften des Verbandes Schweizerischer Hobelwerke.
2. Lieferung
Grundsätzlich gelten die Preise «ab Werk». Der Ablad ist nicht inbegriffen, die LSVA wird dem Kunden weiterverrechnet. Die Lieferungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Lieferung mit dem Kran-Lastwagen ist nur der Ablad direkt neben den Lastwagen (auf normalen Boden) inbegriffen. Weitergehende Wünsche werden nach Aufwand berechnet. Der Ablad erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Empfängers. Reklamationen betreffend Beschädigung oder Verlust während des Transportes sind vom Empfänger bei Entgegennahme der Ware dem Chauffeur mitzuteilen und auf unserem Exemplar des Lieferscheins zu vermerken.
3. Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, so gelten grundsätzlich 30 Tage netto. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszins von mind. 8% und Mahnspesen belastet. Bei Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen hat der Verkäufer das Recht, sämtliche Forderungen als sofort fällig bzw. zahlbar zu erklären; allfällig gewährte Rabatte sind hinfällig.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die dem Verkäufer gegen den Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrunde, bei Abschluss dieses Vertrages zustehen oder durch diesen Vertrag entstehen, im Eigentum des Verkäufers. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind dem Käufer nicht gestattet. Für den Fall der Weiterveräusserung des Liefergegenstandes (unabhängig einer etwaigen Be- oder Verarbeitung des Liefergegenstandes zu einer neuen Sache), gleich ob diese zulässig ist oder nicht, tritt der Käufer schon jetzt alle ihm aus dieser Weiterveräusserung zustehende Forderungen und Rechte gegen seinen Abnehmer in voller Höhe an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, solange er sich gegenüber dem Verkäufer nicht im Zahlungsverzug befindet. In jedem Fall hat der Käufer die eingezogenen Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit die Ansprüche des Verkäufers fällig sind.
5. Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen.
6. Gültigkeit der Preise und Angebote
Preisänderungen, ohne vorherige Anzeige, vorbehalten. Zwischenverkauf bzw. Beschaffbarkeit der aufgeführten Hölzer vorbehalten. Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich.
7. Liefertermine
Lieferzeiten werden so genau wie möglich mitgeteilt, sind aber unverbindlich. Schadenersatzansprüche aus Nicht-Einhaltung von Lieferterminen sind ausgeschlossen.
8. Holz- und Farbmuster
Muster gelten als unverbindliche Anschauungsstücke. Abweichungen der gelieferten Ware vom Muster bezüglich Grösse, Farbe, Astigkeit und Qualität gelten nicht als Mangel. Verbindlich ist jeweils nicht das Farbmuster, sondern die Farbtonbezeichnung.
9. Sortierung
Qualitätsumschreibungen bei Hobelwaren gelten für die Sicht-/ Vorderseite. Werden an die Rückseite Ansprüche gestellt, müssen diese speziell vereinbart werden.
10. Mängelrügen
Allfällige Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware und vor der Verarbeitung zu melden. Für Mängelfolgeschäden sowie Montagekosten wird nicht gehaftet. Allfällige Gutschriften sind ohne Präjudiz und gelten per Saldo aller Ansprüche unter allen Titeln.
11. Mengen/Längen
Längen werden entsprechend den rohmaterialbedingten Möglichkeiten bestmöglichst geliefert und verrechnet. Bei fehlenden Längen wird die nächst verfügbare Länge geliefert. Die gelieferte Länge wird verrechnet. Bei Spezialanfertigungen ist die ganze Produktion abzunehmen. Abweichungen von der Bestellmenge bis zu 10% analog den Schweizerischen Holzhandelsgebräuchen sind möglich. Mehrmengen sind vom Käufer zum gleichen Preis zu übernehmen.
12. Retouren
Grundsätzlich erfolgt keine Warenrücknahme. In Ausnahmefällen wird unbeschädigte und nicht weiterverarbeitete Ware zurückgenommen und nach Abzug eines Kostenbeitrages von mind. 25% dem Käufer gutgeschrieben. Sonderanfertigungen und oberflächenbehandelte Waren werden nicht zurückgenommen.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 9200 Gossau SG
